DICHTEPRÜFER
Neben TILO FREDRICH (unten im Bild) haben im Januar 2025
6 weitere Gartenfreunde erfolgreich an der Ausbildung zum Dichteprüfer teilgenommen.
Rechtsgrundlagen
Prüfungsantrag
Prüfprotokoll
Wiederholungsfristen
Mit Zertifikat und neuestem technischen Equipment übernehmen unsere Dichteprüfer fortan die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben auch in Ihrem Kleingarten.
Der Antrag auf Dichtheitsprüfung ist beim Vorstand Ihres Kleingartenvereines zu stellen.
Kurze Anleitung zur Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben
Gesetzliche Grundlage
Abflusslose Sammelgruben in Kleingärten werden seit dem 05.01.2012 nach dem vereinfachten Verfahren auf Dichtheit geprüft.
Der Pächter des Kleingartens zeigt mit Abgabe eines hier Antrags bei seinem Vereinsvorstand die von ihm gewollte Prüfung seiner abflusslosen Grube an.
In Ausnahmefällen kann der Antrag auch direkt beim Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. gestellt werden. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite des Antrages kurz zu erläutern.
Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch einen qualifizierten Prüfer zu einem bestimmten Termin. Der Vereinsvorstand beauftragt eine Person aus der Gruppe der Prüfer.
Anhand des Prüfprotokolls kann ein Pächter ersehen, welche technischen Details bei der Vorprüfung und der nachfolgenden Hauptprüfung maßgeblich sind. Vor Baubeginn und Antragsstellung sollte Rat eingeholt werden. Dabei spielen u.a. anfallende Kosten, Sammel-grubengröße, Wiederholungsprüfungen und Fristen zur Wiederholungsprüfung eine Rolle.
Hinweise nach bisher gesammelten Erfahrungen:
- Die Gruben sind gegen wechselnden Erddruck von der Seite und gegen Druck von oben zu sichern.
- Zu berücksichtigen ist die Organisation des Abtransportes von Abwässern. Die Länge des Absaugschlauches zwischen der abflusslosen Grube und der Saugpumpe des Transportfahrzeuges beeinflusst die funktionierende Konstruktion.
- Somit ist auch der Stellplatz des Transportfahrzeuges und dessen Anfahrtsmöglichkeiten frei zu halten.
- Bei Pächterwechsel ist das Prüfprotokoll an den neuen Pächter zu übergeben.
- Sammelbehälter, die nicht zum Erdeinbau geeignet und hergestellt wurden, sind oberirdisch aufzustellen. Deren Unterboden muss jederzeit einsehbar sein, um auf Dichtigkeit geprüft werden zu können.
Nach Ablauf der im Prüfprotokoll festgesetzten Jahre bis zur Wiederholungsprüfung stellt der Pächter selbstständig einen erneuten Antrag; diesmal auf Wiederholung der Hauptprüfung unter Verwendung des o.g. Antrags auf Dichtigkeitsprüfung.
DIBT-geprüfte abflusslose Gruben benötigen kein Prüfprotokoll beim Ersteinbau. Eine Kopie der errichteten kompletten technischen Anlage ist einzureichen. Nach Ablauf der Garantie-zeit von DIBT-geprüften Behältern ist ein Antrag auf Dichtigkeitsprüfung zu stellen.
Den Kostenaufwand des Prüfers trägt der Pächter.
Alle Gartenfreunde, die Abwasser (z.B. auch Poolwasser) produzieren, sind angehalten, selbst zu kontrollieren, ob ihr Abwasser ordnungsgemäß entsorgt wird.
Verstöße bzw. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.