Verbrennen im Garten 

ACHTUNG!  2026 ist landesweit das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen verboten.
>>> Aktuelles vom Landkreis Vorpommern-Rügen

Rückschnitte

Ab dem 01.03. des lfd. Jahres ist ein radikaler Rückschnitt von Hecken, Bäumen, Sträuchern und andere Gehölzen verboten. Das Verbot dauert bis zum 30.09. des lfd. Jahres. Einzig erlaubt ist ein Form- und Pflegeschnitt. 
Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Rasenmähzeiten

Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist festgelegt,  dass motorbetriebene Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an  Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

Was ist eigentlich alles drin in Ihrer Laube?

Jährlicher Check für den Fall aller Fälle bei einem Schaden

Cannabis-Anbau im Kleingarten?

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist nicht erlaubt. Das hat der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands (BDK) zum Cannabisgesetz erklärt und das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage des Hanfverbands bestätigt. 

Nachbarobst ernten?

Sogenannter „Überfall“ von Früchten ins Nachbargrundstück - sprich Früchte, die von einem Baum oder Strauch des Nachbargrundstücks hinüberhängen, dürfen nicht geerntet werden. Anders sieht es aus, wenn das Obst auf das Grundstück fällt. Dann darf es frisch und frei verzehrt werden.

Äste vom Nachbarn abschneiden?

Wenn Äste, Zweige und Wurzeln des Nachbarn in den eigenen Garten ragen, hat man das Recht diesen Überhang vom Nachbarn entfernen zu lassen bzw. nach einer angemessenen Fristsetzung selbst zu entfernen. Allerdings steht dem Eigentümer dieses Recht nur zu, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. 

Grillen & Feiern

Die Grillsaison startet und bald ziehen Düfte von Zaun zu Zaun. Der Nachbar sollte dennoch nicht übermäßig durch Rauch & Gerüche belästigt werden. Mobile Grills sind erlaubt - Lagerfeuer und Feuerschale vielerorts verboten. Regel für das Feiern: ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. Und das bis 6 Uhr morgens.